Kinderschutz
Der Themenbereich „Kinderschutz“ hat mit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zum 1. Januar 2012 nochmals an Bedeutung gewonnen. Die Ergänzungen im Bereich des § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (§ 8a SGB VIII) sowie die Neugestaltung des § 8b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (§ 8b SGB VIII) und die Neuregelungen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) insbesondere mit dem § 4 KKG geben dem Thema eine veränderte Wahrnehmung in der (Fach)Öffentlichkeit. Hieraus ergeben sich veränderte Aufgabenstellungen innerhalb der Jugendhilfe für die Träger und Mitarbeiter/innen, und insbesondere auch außerhalb der Jugendhilfe. Schule, Gesundheitshilfe und angrenzende Bereiche erfahren neue Aufgabenstellungen und Herausforderungen, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen.Hierbei unterstütze ich Träger und Mitarbeiter/innen der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche gleichermaßen. Als zertifizierte Kinderschutzfachkraft mit langjähriger Berufs- und Fortbildungserfahrung im Bereich der Jugendhilfe und Schule biete ich Ihnen gerne zur Unterstützung nachfolgende Bausteine an:
- Fortbildungen für Fachkräfte (halbtägig, 1-tägig, 2-tägig) von der konzentrierten Grundlagenvermittlung bis hin zur Entwicklung eines trägerbezogenen, den Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen entsprechendes Umsetzungskonzeptes
- Coaching und Prozessbegleitung für das eigene Umsetzungskonzept
- Beratung im Rahmen des Verfahrens nach § 8a SGB VIII als zertifizierte Kinderschutzfachkraft
- Informationsveranstaltungen für Eltern
- Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe